
Fachgerecht geprüft – nach TRBS 1203
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen.
Grundlage hierfür ist die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203), die genau definiert, welche Qualifikationen eine prüfende Person erfüllen muss.
Eine befähigte Elektrofachkraft verfügt über:
✔ Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium
✔ Mindestens ein Jahr praktische Erfahrung im Bereich Prüftechnik
✔ Aktuelles Fachwissen zu DIN VDE Normen und relevanten Sicherheitsvorschriften
Nur so ist sichergestellt, dass Prüfungen gesetzeskonform, sicher und fachgerecht durchgeführt werden.
Mit dem ASP-Prüfservice erhalten Sie:
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig optimal abgesichert ist.
✔ Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✔ Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Normen
✔ Einsatz modernster Prüf- und Messtechnik
✔ Präzise und nachvollziehbare Messergebnisse
✔ Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen unseres Teams
👉 So garantieren wir Ihnen maximale Sicherheit, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit – bundesweit.
ASP Prüfservice – Ihr Partner für elektrische Sicherheit
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie den aktuellen DIN VDE-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden.
Grundlage für Art und Umfang der Prüfung ist eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111. Die Durchführung erfolgt in der Regel nach den Normen DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 sowie – je nach Anwendung – DIN VDE 0701-0702.
Mit dem ASP Prüfservice erhalten Sie eine fachgerechte, effiziente und rechtssichere DGUV V3 Prüfung – bundesweit.
Überprüfung auf äußere Schäden, Verschleiß, Manipulationen oder unsachgemäße Nutzung.
Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion im laufenden Betrieb.
Durchführung präziser Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten.
Dabei werden folgende sicherheitsrelevante Werte geprüft:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind.
Sie erhalten eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation:
✔ Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3
✔ Prüfplaketten zur Kennzeichnung geprüfter Geräte
✔ Digitale oder gedruckte Inventarlisten
Damit sind Sie jederzeit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen abgesichert.

Sicherheit für Ihr Unternehmen – gesetzlich vorgeschrieben
Unternehmen sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).
Ziel dieser Prüfung ist es, Mitarbeitende zu schützen, Ausfälle zu vermeiden und Haftungsrisiken zu reduzieren.
Eine Prüfung ist erforderlich:
🔹 Vor der ersten Inbetriebnahme
🔹 Nach Reparaturen oder Änderungen
🔹 In regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Prüfintervallen
Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch befähigte Personen nach TRBS 1203.
Wer die DGUV Vorschrift 3 nicht einhält, setzt sich erheblichen Risiken aus:
❌ Bußgelder und persönliche Haftung
❌ Verlust des Versicherungsschutzes
❌ Erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle und Betriebsausfälle
✔ Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE Normen
✔ Lückenlose, rechtssichere Dokumentation inklusive Prüfplaketten
✔ Bundesweiter Vor-Ort-Service für maximale Flexibilität
✔ Über 30 Jahre Erfahrung in der Elektroprüfung
Wir stehen für Sicherheit, Zuverlässigkeit und rechtssichere Prüfungen – seit 1993.

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?
Gemäß ArbSchG, BetrSichV & DGUV Vorschrift 3
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie ergänzend aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der DGUV Vorschrift 3.
Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen wurde bereits 1979 die Verpflichtung eingeführt, elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen.
Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
👉 Nach § 26 BetrSichV kann dies im Einzelfall sogar als Straftat gewertet werden.
Regelmäßige DGUV V3 Prüfungen sind nicht nur Pflicht, sondern schützen Ihr Unternehmen auf mehreren Ebenen:
✔ Personenschutz – Vermeidung von Stromunfällen und Gefährdungen
✔ Sachschutz – Vorbeugung von Bränden (häufige Schadensursache)
✔ Versicherungsschutz – Ohne Prüfprotokoll kann die Leistung verweigert werden
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:
✅ Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen
✅ In regelmäßigen Zeitabständen, um Mängel frühzeitig zu erkennen
Unsere Experten führen fachgerechte Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durch – zuverlässig, normgerecht und bundesweit.
Sie erhalten:
✔ Prüfungen durch befähigte Elektrofachkräfte nach TRBS 1203
✔ Rechtssichere und lückenlose Dokumentation
✔ Prüfprotokolle und Prüfplaketten als Nachweis
✔ Maximale Sicherheit für Mitarbeitende, Betrieb und Technik
Sorgen Sie frühzeitig für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und vermeiden Sie Risiken.

Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?
Sicherheit für alle mobilen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können und gleichzeitig an das Stromnetz angeschlossen sind.
Dazu zählen nahezu alle elektrischen Geräte im Arbeitsalltag – vom Büro bis zur Werkstatt.
✔ Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Scanner, Laptops, Kopierer, Tischlampen
✔ Küchen- & Haushaltsgeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster
✔ Elektrowerkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifer, Handkreissägen, Heißluftgeräte
Die Prüfintervalle richten sich nach Einsatzbereich und Gefährdungsbeurteilung:
🔹 Standard: alle 6 Monate
🔹 Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt
Die genaue Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Sie sind gesetzlich verpflichtet:
✔ Alle Geräte regelmäßig prüfen zu lassen
✔ Die Prüfungen zu dokumentieren
✔ Die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen
✔ Schäden oder Mängel sofort melden
✔ Defekte Geräte nicht weiter verwenden
Die Prüfung darf nur erfolgen durch:
✔ Befähigte Personen nach TRBS 1203
✔ Elektrofachkräfte mit aktueller Qualifikation
👉 Intern (mit entsprechender Schulung) oder extern durch spezialisierte Dienstleister wie den ASP Prüfservice.
Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig ab und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben.

Bennig Gerätetester

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen?
Die Prüffristen für elektrische Betriebsmittel richten sich nach Einsatzbereich und Gefährdung. Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
In folgenden Bereichen ist in der Regel eine jährliche Prüfung erforderlich: Schulen / Unterrichtsräume:
✔ Mediengeräte, Verlängerungskabel, Bügeleisen Werkstätten / Baustellen / Produktion:
✔ Elektrowerkzeuge, Leuchten, Schweißgeräte, Sägen Medizin & Pflege:
✔ Medizintechnische Geräte, Pflegebetten
Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist möglich, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt:
Die Fehlerquote zeigt, wie sicher Ihre Geräte sind.
Auch bereits aussortierte oder defekte Geräte fließen in die Bewertung ein.
Sie ist entscheidend für die Festlegung der richtigen Prüffristen.
Gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 müssen Prüffristen so gewählt werden, dass Gefahren frühzeitig erkannt werden.

Prüfung von Pflegebetten
Sicherheit für Patienten und Personal
Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wichtiger Bestandteil der Medizintechnik-Sicherheit.
Pflegebetten sind täglich im Einsatz und hohen Belastungen ausgesetzt.
Technische Defekte können schnell zur Gefahr für Patienten und Pflegekräfte werden.
👉 Regelmäßige Prüfungen sorgen für Sicherheit, Funktion und Rechtssicherheit.
✔ Sichtprüfung auf mechanische und elektrische Mängel
✔ Messung aller sicherheitsrelevanten Werte
✔ Prüfung nach Umzug, Reinigung oder Nutzerwechsel
✔ Rechtssichere Dokumentation mit Prüfprotokoll
✔ Prüfung durch qualifizierte Fachkräfte
✔ Nachweis für Behörden, Versicherungen & BG
✔ Frühzeitige Fehlererkennung und Risikominimierung
✔ Individuelle Prüfkonzepte für Pflegeeinrichtungen
Bei festgestellten Mängeln muss das Pflegebett sofort außer Betrieb genommen werden.

Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3
Grundlage für Sicherheit und Rechtssicherheit im Unternehmen
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV) und dient dem Schutz von Mitarbeitenden sowie der sicheren Nutzung von Arbeitsmitteln.
✔ Erkennen und Bewerten von Gefahren
✔ Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
✔ Bestimmung von Prüfintervallen (z. B. DGUV V3)
✔ Rechtssichere Dokumentation nach § 6 ArbSchG
Arbeitgeber (ArbSchG):
✔ Verantwortung für Sicherheit und Gefährdungsbeurteilung
Betreiber (BetrSichV / TRBS 1111):
✔ Bewertung technischer Arbeitsmittel und Anlagen
✔ Analyse aller Risiken am Arbeitsplatz
✔ Festlegung konkreter Maßnahmen
✔ Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
✔ Praxisnahe Risikoanalyse
✔ Rechtssichere Dokumentation
✔ Individuelle Prüfintervalle auf Basis realer Daten
✔ Optimale Vorbereitung auf DGUV V3 Prüfungen
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