Fachgerecht geprüft – von befähigten Personen nach TRBS 1203
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen. Diese müssen:
🔹 eine elektrotechnische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben
🔹 mindestens ein Jahr Erfahrung in der Prüftechnik nachweisen
🔹 über aktuelles Wissen zu DIN VDE Normen und Sicherheitsvorschriften verfügen
✅ Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✅ Vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
✅ Einsatz modernster Prüf- und Messtechnik
✅ Regelmäßige Schulungen & Fortbildungen unseres Teams
DGUV V3 Prüfung von Betriebsmitteln – Effizient und rechtssicher
Laut DGUV V3 müssen ortsfeste Betriebsmittel gemäß den VDE-Bestimmungen geprüft werden. Die genaue Prüfweise wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, wobei häufig die DIN VDE 0702 oder DIN VDE 0100-105 als Grundlage dienen.
Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:
Auswertung und Dokumentation
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Eine detaillierte Dokumentation sowie Prüfprotokolle sind erforderlich.
Ihre Vorteile:
Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland, die Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verpflichtet. Ziel ist es, die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen, Kurzschlüssen und Bränden zu minimieren.
Die Vorschrift schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.
✅ Sichtprüfung – Feststellung äußerer Mängel
✅ Messung & Funktionsprüfung – Kontrolle der elektrischen Sicherheit
✅ Dokumentation – Nachweis der Prüfung gemäß gesetzlichen Anforderungen
Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse und Berufserfahrung gemäß TRBS 1203 verfügen.
Die DGUV Vorschrift 3 ist rechtlich bindend für alle Unternehmen in Deutschland. Eine Nichtbeachtung kann nicht nur zu Bußgeldern und Haftungsrisiken führen, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist essenziell, um:
✔ Arbeitsunfälle durch Stromschläge zu verhindern
✔ Brand- und Kurzschlussgefahren zu minimieren
✔ Die Betriebssicherheit zu gewährleisten
✔ Rechtliche und versicherungstechnische Anforderungen zu erfüllen
Als erfahrene Experten für elektrische Sicherheitsprüfungen unterstützen wir Unternehmen bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation gemäß DGUV Vorschrift 3. Unsere qualifizierten Prüftechniker arbeiten mit modernster Messtechnik und sorgen für eine rechtssichere, lückenlose Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies regelt § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS und DGUV Vorschrift 3.
Aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle mit elektrischen Anlagen wurde 1979 die Pflicht eingeführt, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.
✔ Personenschutz – Vermeidung von Stromunfällen
✔ Sachschutz – Vorbeugung von Bränden (häufigste Ursache)
✔ Versicherungsschutz – Ohne Prüfprotokoll kann die Regulierung abgelehnt werden
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:
✅ Vor der ersten Inbetriebnahme & nach Änderungen oder Instandsetzungen
✅ In regelmäßigen Zeitabständen, um Mängel rechtzeitig zu erkennen
Unsere Experten führen fachgerechte Prüfungen nach DGUV V3 durch – für maximale Sicherheit & Rechtssicherheit!
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können, während sie mit dem Stromnetz verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:
✔ Bürogeräte: Computer, Drucker, Scanner, Telefone, Kopierer, Laptops, Tischlampen
✔ Haushalts- & Küchengeräte: Wasserkocher, Kaffeemaschinen
✔ Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Elektrowerkzeuge
🔹 Standardprüffrist: Alle 6 Monate
🔹 Verlängerung auf bis zu 24 Monate, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt
✅ Betreiberpflicht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die regelmäßige Prüfung sicherzustellen
✅ Mitarbeiterpflicht: Defekte Geräte oder Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden
✅ Durchführung:
Die Prüfperson muss an regelmäßigen Schulungen teilnehmen und ihre Qualifikation nachweisen. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Nachweise einzufordern, um die ordnungsgemäße & rechtssichere Prüfung zu gewährleisten.
Auszug der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Prüfung aller 12 MONATE nach DGUV V3
Prüfung aller 24 MONATE nach DGUV V3
Prüffristen sind keine Wunschfristen!
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(§ 5, Abs. 1, 2. DGUV Vorschrift 3 und 4)
Diese Forderung kann dazu führen, dass die tatsächlichen Prüfristen gegenüber den
Richtwerten der Tabellen je nach betrieblicher Situation deutlich verkürzt werden
müssen oder aber auch verlängert werden können.
7.1 Fehlerquote (DGUV)
Häufig werden offensichtlich defekte Betriebsmittel, z.B. bei Gehäusebruch oder
beschädigter Anschlussleitung, direkt entsorgt oder der Reparatur zugeführt. Hierdurch können jedoch die Gründe, die zur Aussonderung führten, später nicht mehr
in der Auswertung (Fehlerquote) berücksichtigt werden. Betriebsmittel, welche die
Sichtprüfung nicht bestanden haben, müssen deshalb bei der Ermittlung der Fehlerquote berücksichtigt werden.
Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Medizintechnik-Sicherheit. Diese Prüfungen sollten ausschließlich von qualifizierten und geschulten Fachkräften durchgeführt werden.
Ein Pflegebett ist weit mehr als ein Möbelstück – es ist ein medizintechnisches Gerät, das täglich hohen Belastungen ausgesetzt ist. Fehlerhafte Technik kann schnell zur Gefahr für Patienten und Pflegekräfte werden.
Unsere erfahrenen Techniker prüfen Pflegebetten seit Jahrzehnten nach den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben. Die Prüfungen erfolgen streng nach den Herstellervorgaben sowie den geltenden Normen – für maximale Sicherheit und eine rechtssichere Dokumentation.
✔ Sichtkontrolle auf mechanische und elektrische Mängel
✔ Messung aller sicherheitsrelevanten Werte mit kalibrierten Geräten
✔ Prüfung nach Umzügen, Reinigungen oder Nutzerwechsel
✔ Erstellung eines Prüfprotokolls mit rechtssicherem Nachweis
✅ Prüfung durch befähigte Techniker gemäß VDE 0751 & EN 62353
✅ Nachweis für Versicherung und Berufsgenossenschaft
✅ Minimierung von Unfallrisiken durch frühzeitige Fehlererkennung
✅ Sichere Einsatzbereitschaft Ihrer Pflegebetten
✅ Individuelle Prüfkonzepte für Pflegeeinrichtungen
Wichtig: Wird ein technischer Mangel festgestellt, muss das Bett sofort außer Betrieb genommen werden – ebenso bei Stromausfällen, die die Elektronik beschädigt haben könnten.
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Pflegeeinrichtung – mit einer professionellen Prüfung von Pflegebetten durch ASP Prüfservice.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend durchzuführen.
✔ Erkennen und Bewerten von Gefahren am Arbeitsplatz
✔ Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
✔ Festlegung der Prüfintervalle elektrischer Arbeitsmittel (gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4, TRBS 1111)
✔ Rechtssicherheit und Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG
Ob Arbeitsplatzgestaltung, physische Belastung oder der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln – alle Risiken müssen erfasst und bewertet werden.
Die Dokumentation muss Ergebnisse, Maßnahmen und deren Wirksamkeit enthalten – rechtssicher und nachvollziehbar.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung – individuell, praxisnah und gesetzeskonform. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und nutzen Erfahrungswerte wie Fehlerstatistiken vergangener Prüfungen, um fundierte Prüfintervalle festzulegen.
✅ Praxisnahe Risikoanalyse
✅ Rechtssichere Dokumentation
✅ Ableitung konkreter Maßnahmen
✅ Optimale Vorbereitung auf die DGUV V3 Prüfung
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie Ihre Pflichten – mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung durch ASP Prüfservice.
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