Fachgerecht geprüft – von befähigten Personen nach TRBS 1203
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen. Diese müssen:
🔹 eine elektrotechnische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben
🔹 mindestens ein Jahr Erfahrung in der Prüftechnik nachweisen
🔹 über aktuelles Wissen zu DIN VDE Normen und Sicherheitsvorschriften verfügen
✅ Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✅ Vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
✅ Einsatz modernster Prüf- und Messtechnik
✅ Regelmäßige Schulungen & Fortbildungen unseres Teams
ASP-Solution – Ihr Partner für elektrische Sicherheit
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 und den aktuellen VDE-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden. Grundlage für Art und Umfang der Prüfung ist eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, in der Regel unter Anwendung der DIN VDE 0701-0702 oder DIN VDE 0100-105.
1. Sichtprüfung (visuelle Kontrolle): Prüfung auf äußere Schäden, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung
2. Funktionsprüfung: Kontrolle der Geräteleistung im Betriebszustand
3. Elektrische Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten: Prüfung folgender sicherheitsrelevanter Werte:
– Schutzleiterwiderstand
– Isolationswiderstand
– Schutzleiterstrom
– Berührungsstrom
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Sie erhalten eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation:
✔ Prüfprotokolle
✔ Prüfplaketten
✔ Digitale oder gedruckte Inventarlisten
✅ Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
✅ Minimierte Ausfallzeiten durch effiziente Abläufe
✅ Zertifizierte Elektrofachkräfte mit jahrzehntelanger Erfahrung
✅ Nachweisdokumentation – vorteilhaft bei Versicherungsfällen
✅ Maximale Sicherheit für Personal, Technik und Betrieb
✅ Rechtskonforme Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
✅ Einsatz modernster, kalibrierter Messtechnik
Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Prüferfahrung – bundesweit, normgerecht und zuverlässig.
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Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Technik und Unternehmenswerten.
Ziel: Vermeidung von Unfällen, Bränden und Ausfällen durch rechtssichere, dokumentierte Prüfungen.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist erforderlich:
🔹 Vor der ersten Inbetriebnahme
🔹 Nach Reparaturen oder Änderungen
🔹 In regelmäßigen Prüfintervallen
Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:
✅ Sichtprüfung – erkennbare Mängel
✅ Messung & Funktionsprüfung – elektrische Sicherheit
✅ Dokumentation – gesetzeskonform & revisionssicher
Nur erlaubt durch Elektrofachkräfte oder befähigte Personen nach TRBS 1203.
Die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben – Verstöße können zu ernsthaften Konsequenzen führen:
❌ Bußgelder und Haftung
❌ Versicherungsausschlüsse
❌ Gefährdung von Mitarbeitenden
❌ Produktionsausfälle
✔ Rechtssichere Prüfung nach aktuellen Normen
✔ Minimierung von Unfall- und Brandrisiken
✔ Lückenlose Dokumentation & Prüfkennzeichnung
✔ Nachweis für Behörden, BG & Versicherungen
✔ Bundesweiter Vor-Ort-Service – seit 1993
ASP-Solution – Ihr Partner für professionelle Elektroprüfungen, bundesweit und zuverlässig.
Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies regelt § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS und DGUV Vorschrift 3.
Aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle mit elektrischen Anlagen wurde 1979 die Pflicht eingeführt, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.
✔ Personenschutz – Vermeidung von Stromunfällen
✔ Sachschutz – Vorbeugung von Bränden (häufigste Ursache)
✔ Versicherungsschutz – Ohne Prüfprotokoll kann die Regulierung abgelehnt werden
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:
✅ Vor der ersten Inbetriebnahme & nach Änderungen oder Instandsetzungen
✅ In regelmäßigen Zeitabständen, um Mängel rechtzeitig zu erkennen
Unsere Experten führen fachgerechte Prüfungen nach DGUV V3 durch – für maximale Sicherheit & Rechtssicherheit!
Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?
Sicherheit für alle mobilen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können – bei gleichzeitigem Anschluss an das Stromnetz.
Typische Beispiele:
✔ Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Scanner, Laptops, Kopierer, Tischlampen
✔ Haushalts- & Küchengeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster
✔ Elektrowerkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifer, Handkreissägen, Heißluftgeräte
🔹 Standardprüffrist: alle 6 Monate
🔹 Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich, wenn bei der letzten Prüfung weniger als 2 % Fehlerquote festgestellt wurde
✅ Arbeitgeberpflicht (Betreiberverantwortung):
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die regelmäßige Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte zu organisieren und nachzuweisen.
✅ Mitarbeiterpflicht:
Beschädigte Geräte oder erkannte Mängel müssen sofort gemeldet und außer Betrieb genommen werden.
✅ Prüfdurchführung nur durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte:
Die Prüfperson muss:
✔ regelmäßig geschult sein
✔ ihre Qualifikation gemäß TRBS 1203 nachweisen
✔ die Prüfung dokumentiert, nachvollziehbar und prüfbar durchführen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Befähigung der Prüfperson zu prüfen und sicherzustellen, dass die Prüfung normkonform erfolgt – nur so ist die rechtliche Absicherung gewährleistet.
Seit 1993 prüfen wir bundesweit ortsveränderliche Geräte zuverlässig, normgerecht und effizient.
1. Inklusive Prüfprotokollen, Plaketten & auf Wunsch digitaler Inventarliste
2. Mit kalibrierter Messtechnik und geschultem Fachpersonal
3. Vor-Ort-Service in ganz Deutschland – termintreu & transparent
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Bennig Gerätetester
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen?
Elektrische Betriebsmittel in folgenden Bereichen müssen jährlich geprüft werden:
Folgende Geräte können im Regelfall alle 24 Monate geprüft werden, sofern die Fehlerquote 2,0 % nicht überschreitet:
Die Fristen müssen so bemessen sein, dass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
Das heißt:
Bei der Ermittlung der Fehlerquote müssen auch Geräte berücksichtigt werden, die bei der Sichtprüfung durch offensichtliche Mängel (z.B. Gehäusebruch, beschädigte Anschlussleitungen) aussortiert wurden.
Ziel: Die Fehlerquote gibt Aufschluss darüber, ob die gewählten Prüffristen noch angemessen sind oder angepasst werden müssen.
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der DGUV Vorschrift 3 müssen die Prüffristen so gewählt werden, dass Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt werden können.
Sie wünschen eine individuelle Beratung zur optimalen Prüffristplanung?
ASP Prüfservice unterstützt Sie gern bei der Einhaltung der DGUV V3 Vorschriften – bundesweit, zuverlässig und transparent.
Prüfung von Pflegebetten
Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Medizintechnik-Sicherheit. Diese Prüfungen sollten ausschließlich von qualifizierten und geschulten Fachkräften durchgeführt werden.
Ein Pflegebett ist weit mehr als ein Möbelstück – es ist ein medizintechnisches Gerät, das täglich hohen Belastungen ausgesetzt ist. Fehlerhafte Technik kann schnell zur Gefahr für Patienten und Pflegekräfte werden.
Unsere erfahrenen Techniker prüfen Pflegebetten seit Jahrzehnten nach den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben. Die Prüfungen erfolgen streng nach den Herstellervorgaben sowie den geltenden Normen – für maximale Sicherheit und eine rechtssichere Dokumentation.
✔ Sichtkontrolle auf mechanische und elektrische Mängel
✔ Messung aller sicherheitsrelevanten Werte mit kalibrierten Geräten
✔ Prüfung nach Umzügen, Reinigungen oder Nutzerwechsel
✔ Erstellung eines Prüfprotokolls mit rechtssicherem Nachweis
✅ Prüfung durch befähigte Techniker gemäß VDE 0751 & EN 62353
✅ Nachweis für Versicherung und Berufsgenossenschaft
✅ Minimierung von Unfallrisiken durch frühzeitige Fehlererkennung
✅ Sichere Einsatzbereitschaft Ihrer Pflegebetten
✅ Individuelle Prüfkonzepte für Pflegeeinrichtungen
Wichtig: Wird ein technischer Mangel festgestellt, muss das Bett sofort außer Betrieb genommen werden – ebenso bei Stromausfällen, die die Elektronik beschädigt haben könnten.
Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Pflegeeinrichtung – mit einer professionellen Prüfung von Pflegebetten durch ASP Prüfservice.
Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend durchzuführen.
✔ Erkennen und Bewerten von Gefahren am Arbeitsplatz
✔ Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
✔ Festlegung der Prüfintervalle elektrischer Arbeitsmittel (gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4, TRBS 1111)
✔ Rechtssicherheit und Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG
Ob Arbeitsplatzgestaltung, physische Belastung oder der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln – alle Risiken müssen erfasst und bewertet werden.
Die Dokumentation muss Ergebnisse, Maßnahmen und deren Wirksamkeit enthalten – rechtssicher und nachvollziehbar.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung – individuell, praxisnah und gesetzeskonform. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und nutzen Erfahrungswerte wie Fehlerstatistiken vergangener Prüfungen, um fundierte Prüfintervalle festzulegen.
✅ Praxisnahe Risikoanalyse
✅ Rechtssichere Dokumentation
✅ Ableitung konkreter Maßnahmen
✅ Optimale Vorbereitung auf die DGUV V3 Prüfung
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie Ihre Pflichten – mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung durch ASP Prüfservice.
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Sicherheit für Mensch und Unternehmen!