Leistungen

Wer darf prüfen?

Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Fachgerecht geprüft – von befähigten Personen nach TRBS 1203

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen. Diese müssen:

🔹 eine elektrotechnische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben
🔹 mindestens ein Jahr Erfahrung in der Prüftechnik nachweisen
🔹 über aktuelles Wissen zu DIN VDE Normen und Sicherheitsvorschriften verfügen

ASP Prüfservice - Ihre Vorteile:

✅ Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✅ Vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
✅ Einsatz modernster Prüf- und Messtechnik
✅ Regelmäßige Schulungen & Fortbildungen unseres Teams

 
Leistungen

Wie läuft eine Prüfung ab?

DGUV V3 Prüfung von Betriebsmitteln – Effizient und rechtssicher

Laut DGUV V3 müssen ortsfeste Betriebsmittel gemäß den VDE-Bestimmungen geprüft werden. Die genaue Prüfweise wird durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, wobei häufig die DIN VDE 0702 oder DIN VDE 0100-105 als Grundlage dienen.

Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:

  1. Visuelle Inspektion : Auf Schäden und unsachgemäße Verwendung überprüfen.
  2. Funktionsprüfung : Test der praktischen Funktionen des Betriebsmittels.
  3. Messungen : Kalibrierte Messgeräte messen ua den Widerstand des Schutzleiters, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom und Berührungsstrom.

Auswertung und Dokumentation
 Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Eine detaillierte Dokumentation sowie Prüfprotokolle sind erforderlich.

Ihre Vorteile:

  • Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Minimierte Ausfallzeiten
  • Erfahrene Prüfer
  • Bonusvorteile bei Versicherungen
  • Höhere Sicherheit für Mitarbeiter und Unternehmen
  • Rechtliche Absicherung durch Prüfprotokolle
  • Modernste Messtechnik
Über Uns

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

DGUV Vorschrift 3 – Pflicht zur elektrischen Sicherheitsprüfung in Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in Deutschland, die Unternehmen zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verpflichtet. Ziel ist es, die elektrische Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen, Kurzschlüssen und Bränden zu minimieren.


Wer muss die DGUV V3 Prüfungen durchführen?

Die Vorschrift schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.

✅ Sichtprüfung – Feststellung äußerer Mängel
✅ Messung & Funktionsprüfung – Kontrolle der elektrischen Sicherheit
Dokumentation – Nachweis der Prüfung gemäß gesetzlichen Anforderungen

Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden, die über eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse und Berufserfahrung gemäß TRBS 1203 verfügen.


Warum ist die Einhaltung der  DGUV V3 wichtig?

Die DGUV Vorschrift 3 ist rechtlich bindend für alle Unternehmen in Deutschland. Eine Nichtbeachtung kann nicht nur zu Bußgeldern und Haftungsrisiken führen, sondern auch die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden. Eine regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist essenziell, um:

Arbeitsunfälle durch Stromschläge zu verhindern
Brand- und Kurzschlussgefahren zu minimieren
Die Betriebssicherheit zu gewährleisten
Rechtliche und versicherungstechnische Anforderungen zu erfüllen


DGUV V3 Prüfung – Jetzt Sicherheit gewährleisten!

Als erfahrene Experten für elektrische Sicherheitsprüfungen unterstützen wir Unternehmen bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation gemäß DGUV Vorschrift 3. Unsere qualifizierten Prüftechniker arbeiten mit modernster Messtechnik und sorgen für eine rechtssichere, lückenlose Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte.

DGUV V3

Alles über die DGUV Vorschrift

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Arbeitgeberpflichten zur elektrischen Sicherheit gemäß

ArbSchG & DGUV V3

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies regelt § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS und DGUV Vorschrift 3.

Aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle mit elektrischen Anlagen wurde 1979 die Pflicht eingeführt, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.


Warum sind regelmäßige Prüfungen essenziell?

✔ Personenschutz – Vermeidung von Stromunfällen
✔ Sachschutz – Vorbeugung von Bränden (häufigste Ursache)
Versicherungsschutz – Ohne Prüfprotokoll kann die Regulierung abgelehnt werden


Auszug aus DGUV Vorschrift 3, § 5 Abs. 1

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:

Vor der ersten Inbetriebnahme & nach Änderungen oder Instandsetzungen
In regelmäßigen Zeitabständen, um Mängel rechtzeitig zu erkennen

Unsere Experten führen fachgerechte Prüfungen nach DGUV V3 durch – für maximale Sicherheit & Rechtssicherheit!

Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?

DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können, während sie mit dem Stromnetz verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

✔ Bürogeräte: Computer, Drucker, Scanner, Telefone, Kopierer, Laptops, Tischlampen
✔ Haushalts- & Küchengeräte: Wasserkocher, Kaffeemaschinen
Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Elektrowerkzeuge


Prüffristen gemäß DGUV Vorschrift 3

🔹 Standardprüffrist: Alle 6 Monate
🔹 Verlängerung auf bis zu 24 Monate, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt


Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

✅ Betreiberpflicht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die regelmäßige Prüfung sicherzustellen
✅ Mitarbeiterpflicht: Defekte Geräte oder Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden
Durchführung:

  • Externe Dienstleister oder
  • Interne Elektrofachkräfte (mit regelmäßigen Schulungen & Nachweispflicht)

Rechtssichere Prüfung & Dokumentation

Die Prüfperson muss an regelmäßigen Schulungen teilnehmen und ihre Qualifikation nachweisen. Der Betreiber ist verpflichtet, diese Nachweise einzufordern, um die ordnungsgemäße & rechtssichere Prüfung zu gewährleisten.


VDE-Messgeräte für die Prüfung
elektrischer ortsveränderlicher Geräte

BENNING VDE Prüfgeräte sind professionell, komfortabel und individuell nutzbar. Bei der Entwicklung der Gerätetester wurde auf Qualität, Funktionalität und Bedienkomfort geachtet. Die VDE-Messgeräte bieten dem Anwender unterschiedliche Leistungsmerkmale und können je nach Bedarf gewählt werden. Von multifunktionalen Gerätetestern mit modernen Eigenschaften und Schnittstellen, welche datenbankbasierend auf die Betriebsmittel zugreifen, bis zu mobilen und handlichen VDE-Prüfgeräten.

Prüfung im Rahmen der DGUV V3, BetrSichV gemäß

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • DIN EN 60974-4, VDE 0544-4 für Schweißgeräte (nur BENNING ST 760+)


Die VDE-Prüfgeräte BENNING ST 755+ und BENNING ST 760+ bieten bei moderner Bedienung leistungsstarke Merkmale:

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • Prüfung mobiler Personenschutzschalter und Stromverteiler
  • Erstellung eigener Prüfabläufe und kundenspezifische Sichtprüfungen
  • Smart-Menüfunktionen
  • Schnittstellen: WLAN, LAN, USB, Bluetooth®
  • Prüfung 3-phasiger Betriebsmittel über Messadapter
  • Inkl. Kalibrierzertifikat
  • Optionale Software zur Erstellung von Datenbanken, Übersichten, Prüfprotokollen, Statistiken 


Gerätetester BENNING ST 725

Mit dem netz- und batteriebetriebenen VDE-Prüfgerät können mobile Prüfungen an elektrischen Geräten vorgenommen werden.

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • Schnell – Prüfung innerhalb weniger Sekunden
  • Einfach – automatischer Prüfablauf
  • Komplett – Gerätetester mit gut/schlecht-Bewertung
  • Schutzleiter-/Berührungsstrom im Differenz-/direkten Verfahren (bei Netzbetrieb)
  • Erkennt automatisch Verlängerungsleitungen
  • Messwertspeicher (999) unterstützt die Prüfprotokollerstellung in MS Excel® (USB-Schnittstelle)

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen

Auszug der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

  Prüfung aller 12 MONATE nach DGUV V3

  • Unterrichtsräume in Schulen: elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien: Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte usw., Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw. elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten: Bügeleisen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
  • Werkstätten / Baustellen / Produktionsstätten: Hand- und Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwing-Schleifer, Handkreissägen, Stichsägen, Lötkolben, Schweißgeräte, Belüftungsgeräte, Flüssigkeits-Strahler, mobile Tischkreissägen usw.
  • Krankenhäuser / Arztpraxen / Pflegestationen / Heime: Medizintechnische Geräte, Pflegebetten

 Prüfung aller 24 MONATE nach DGUV V3

  • Bürobetriebe: Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Ventilatoren, Buchungsautomaten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, mobile Kopiergeräte.
  • Pflegestationen/Heime: Föne, Frisierstäbe, Rotlichtleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen, elektrische Handgeräte, Tischleuchten, Stehleuchten, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Heizkissen usw.
  • Eine Prüfung dieser Geräte sollte alle 24 Monate stattfinden, wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der vorherigen Prüfung nicht überschritten wurde. Sonst müssen jährliche Kontrollen durchgeführt werden. In Werkstätten sind es beispielsweise handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Sauger und Verlängerungskabel.

Prüffristen sind keine Wunschfristen!

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet

werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(§ 5, Abs. 1, 2. DGUV Vorschrift 3 und 4)


Diese Forderung kann dazu führen, dass die tatsächlichen Prüfristen gegenüber den

Richtwerten der Tabellen je nach betrieblicher Situation deutlich verkürzt werden

müssen oder aber auch verlängert werden können.


7.1 Fehlerquote (DGUV)

Häufig werden offensichtlich defekte Betriebsmittel, z.B. bei Gehäusebruch oder

beschädigter Anschlussleitung, direkt entsorgt oder der Reparatur zugeführt. Hierdurch können jedoch die Gründe, die zur Aussonderung führten, später nicht mehr

in der Auswertung (Fehlerquote) berücksichtigt werden. Betriebsmittel, welche die

Sichtprüfung nicht bestanden haben, müssen deshalb bei der Ermittlung der Fehlerquote berücksichtigt werden.

Prüfung von Pflegebetten

Pflegebettenprüfung nach VDE 0751/EN 62353 – Sicherheit für Patienten und Personal

Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Medizintechnik-Sicherheit. Diese Prüfungen sollten ausschließlich von qualifizierten und geschulten Fachkräften durchgeführt werden.


Warum ist die Pflegebettenprüfung so wichtig?

Ein Pflegebett ist weit mehr als ein Möbelstück – es ist ein medizintechnisches Gerät, das täglich hohen Belastungen ausgesetzt ist. Fehlerhafte Technik kann schnell zur Gefahr für Patienten und Pflegekräfte werden.

Unsere erfahrenen Techniker prüfen Pflegebetten seit Jahrzehnten nach den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben. Die Prüfungen erfolgen streng nach den Herstellervorgaben sowie den geltenden Normen – für maximale Sicherheit und eine rechtssichere Dokumentation.


Was wird geprüft?

✔ Sichtkontrolle auf mechanische und elektrische Mängel
✔ Messung aller sicherheitsrelevanten Werte mit kalibrierten Geräten
✔ Prüfung nach Umzügen, Reinigungen oder Nutzerwechsel
✔ Erstellung eines Prüfprotokolls mit rechtssicherem Nachweis


Ihre Vorteile mit ASP Prüfservice:

✅ Prüfung durch befähigte Techniker gemäß VDE 0751 & EN 62353

Nachweis für Versicherung und Berufsgenossenschaft

Minimierung von Unfallrisiken durch frühzeitige Fehlererkennung

Sichere Einsatzbereitschaft Ihrer Pflegebetten

Individuelle Prüfkonzepte für Pflegeeinrichtungen


Wichtig: Wird ein technischer Mangel festgestellt, muss das Bett sofort außer Betrieb genommen werden – ebenso bei Stromausfällen, die die Elektronik beschädigt haben könnten.


Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Pflegeeinrichtung – mit einer professionellen Prüfung von Pflegebetten durch ASP Prüfservice.

Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, BetrSichV & DGUV Vorschrift 3+4

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend durchzuführen.


Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

✔ Erkennen und Bewerten von Gefahren am Arbeitsplatz
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
Festlegung der Prüfintervalle elektrischer Arbeitsmittel (gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4TRBS 1111)
Rechtssicherheit und Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG

Ob Arbeitsplatzgestaltung, physische Belastung oder der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln – alle Risiken müssen erfasst und bewertet werden.


Unterschiedliche Zuständigkeiten – klar geregelt:

  • § 5 ArbSchG: Arbeitgeber ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
  • § 3 BetrSichV / TRBS 1111: Betreiber ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung technischer Arbeitsmittel

Die Dokumentation muss Ergebnisse, Maßnahmen und deren Wirksamkeit enthalten – rechtssicher und nachvollziehbar.


Unser Service: Gefährdungsbeurteilung durch Profis

Unsere Experten unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung – individuell, praxisnah und gesetzeskonform. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und nutzen Erfahrungswerte wie Fehlerstatistiken vergangener Prüfungen, um fundierte Prüfintervalle festzulegen.


✅ Praxisnahe Risikoanalyse
✅ Rechtssichere Dokumentation
✅ Ableitung konkreter Maßnahmen
✅ Optimale Vorbereitung auf die DGUV V3 Prüfung


Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie Ihre Pflichten – mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung durch ASP Prüfservice.

 

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