Leistungen

Wer darf prüfen?

Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Fachgerecht geprüft – von befähigten Personen nach TRBS 1203

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen ausschließlich von befähigten Personen geprüft werden dürfen. Diese müssen:

🔹 eine elektrotechnische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben
🔹 mindestens ein Jahr Erfahrung in der Prüftechnik nachweisen
🔹 über aktuelles Wissen zu DIN VDE Normen und Sicherheitsvorschriften verfügen

ASP Prüfservice - Ihre Vorteile:

✅ Prüfungen durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✅ Vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
✅ Einsatz modernster Prüf- und Messtechnik
✅ Regelmäßige Schulungen & Fortbildungen unseres Teams

 
Leistungen

Wie läuft eine Prüfung ab?

DGUV V3 Prüfung ortsfester Betriebsmittel – effizient, normgerecht, rechtssicher

ASP-Solution – Ihr Partner für elektrische Sicherheit

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 und den aktuellen VDE-Bestimmungen regelmäßig geprüft werden. Grundlage für Art und Umfang der Prüfung ist eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, in der Regel unter Anwendung der DIN VDE 0701-0702 oder DIN VDE 0100-105.


So läuft die DGUV V3 Prüfung bei ASP-Solution ab – in 3 klaren Schritten:

1. Sichtprüfung (visuelle Kontrolle): Prüfung auf äußere Schäden, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung

2. Funktionsprüfung: Kontrolle der Geräteleistung im Betriebszustand

3. Elektrische Messungen mit kalibrierten Prüfgeräten: Prüfung folgender sicherheitsrelevanter Werte:
– Schutzleiterwiderstand
– Isolationswiderstand
– Schutzleiterstrom
– Berührungsstrom


Auswertung & Dokumentation

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Sie erhalten eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation:

✔ Prüfprotokolle
✔ Prüfplaketten
✔ Digitale oder gedruckte Inventarlisten


Ihre Vorteile mit dem ASP Prüfservice

✅ Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
✅ Minimierte Ausfallzeiten durch effiziente Abläufe
✅ Zertifizierte Elektrofachkräfte mit jahrzehntelanger Erfahrung
✅ Nachweisdokumentation – vorteilhaft bei Versicherungsfällen
✅ Maximale Sicherheit für Personal, Technik und Betrieb
✅ Rechtskonforme Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
✅ Einsatz modernster, kalibrierter Messtechnik


Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Prüferfahrung – bundesweit, normgerecht und zuverlässig.

Jetzt DGUV V3 Prüfung beauftragen oder persönliche Beratung anfordern.

Über Uns

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

DGUV Vorschrift 3 – Pflichtprüfung für elektrische Sicherheit im Unternehmen

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – zum Schutz von Mitarbeitenden, Technik und Unternehmenswerten.

Ziel: Vermeidung von Unfällen, Bränden und Ausfällen durch rechtssichere, dokumentierte Prüfungen.


Wer muss prüfen – und wann?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist erforderlich:

🔹 Vor der ersten Inbetriebnahme
🔹 Nach Reparaturen oder Änderungen
🔹 In regelmäßigen Prüfintervallen

Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:

✅ Sichtprüfung – erkennbare Mängel
✅ Messung & Funktionsprüfung – elektrische Sicherheit
Dokumentation – gesetzeskonform & revisionssicher

Nur erlaubt durch Elektrofachkräfte oder befähigte Personen nach TRBS 1203.


Warum ist die DGUV V3 Prüfung so wichtig?

Die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben – Verstöße können zu ernsthaften Konsequenzen führen:

❌ Bußgelder und Haftung
❌ Versicherungsausschlüsse
❌ Gefährdung von Mitarbeitenden
❌ Produktionsausfälle


Ihre Vorteile mit ASP-Solution

✔ Rechtssichere Prüfung nach aktuellen Normen
✔ Minimierung von Unfall- und Brandrisiken
✔ Lückenlose Dokumentation & Prüfkennzeichnung
✔ Nachweis für Behörden, BG & Versicherungen
✔ Bundesweiter Vor-Ort-Service – seit 1993


DGUV V3 Prüfung – Jetzt Sicherheit schaffen!

ASP-Solution – Ihr Partner für professionelle Elektroprüfungen, bundesweit und zuverlässig.


DGUV V3

Alles über die DGUV Vorschrift


Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Arbeitgeberpflichten zur elektrischen Sicherheit gemäß

ArbSchG & DGUV V3

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies regelt § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS und DGUV Vorschrift 3.

Aufgrund zahlreicher Arbeitsunfälle mit elektrischen Anlagen wurde 1979 die Pflicht eingeführt, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.


Warum sind regelmäßige Prüfungen essenziell?

✔ Personenschutz – Vermeidung von Stromunfällen
✔ Sachschutz – Vorbeugung von Bränden (häufigste Ursache)
Versicherungsschutz – Ohne Prüfprotokoll kann die Regulierung abgelehnt werden


Auszug aus DGUV Vorschrift 3, § 5 Abs. 1

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden:

Vor der ersten Inbetriebnahme & nach Änderungen oder Instandsetzungen
In regelmäßigen Zeitabständen, um Mängel rechtzeitig zu erkennen

Unsere Experten führen fachgerechte Prüfungen nach DGUV V3 durch – für maximale Sicherheit & Rechtssicherheit!


Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?

Was sind ortsveränderliche Geräte in einer DGUV V3 Prüfung?

DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Sicherheit für alle mobilen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können – bei gleichzeitigem Anschluss an das Stromnetz.

Typische Beispiele:

✔ Bürogeräte: Computer, Monitore, Drucker, Scanner, Laptops, Kopierer, Tischlampen
✔ Haushalts- & Küchengeräte: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Toaster
Elektrowerkzeuge: Bohrmaschinen, Schleifer, Handkreissägen, Heißluftgeräte


Prüffristen laut DGUV Vorschrift 3

🔹 Standardprüffrist: alle 6 Monate
🔹 Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich, wenn bei der letzten Prüfung weniger als 2 % Fehlerquote festgestellt wurde


Verantwortlichkeiten – Wer muss prüfen?

Arbeitgeberpflicht (Betreiberverantwortung):
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die regelmäßige Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte zu organisieren und nachzuweisen.

Mitarbeiterpflicht:
Beschädigte Geräte oder erkannte Mängel müssen sofort gemeldet und außer Betrieb genommen werden.

Prüfdurchführung nur durch befähigte Personen oder Elektrofachkräfte:

  • Intern mit entsprechender Qualifikation und regelmäßiger Schulung
  • Extern durch spezialisierte Dienstleister wie ASP Prüfservice

Rechtssichere Durchführung & Dokumentation

Die Prüfperson muss:

✔ regelmäßig geschult sein
✔ ihre Qualifikation gemäß TRBS 1203 nachweisen
✔ die Prüfung dokumentiert, nachvollziehbar und prüfbar durchführen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Befähigung der Prüfperson zu prüfen und sicherzustellen, dass die Prüfung normkonform erfolgt – nur so ist die rechtliche Absicherung gewährleistet.


ASP Prüfservice – Ihre Lösung für die DGUV V3 Prüfung

Seit 1993 prüfen wir bundesweit ortsveränderliche Geräte zuverlässig, normgerecht und effizient.

1. Inklusive Prüfprotokollen, Plaketten & auf Wunsch digitaler Inventarliste
2. Mit kalibrierter Messtechnik und geschultem Fachpersonal
3. Vor-Ort-Service in ganz Deutschland – termintreu & transparent

Jetzt anfragen und rechtskonform absichern!



Bennig Gerätetester

VDE-Messgeräte für die Prüfung
elektrischer ortsveränderlicher Geräte

BENNING VDE Prüfgeräte sind professionell, komfortabel und individuell nutzbar. Bei der Entwicklung der Gerätetester wurde auf Qualität, Funktionalität und Bedienkomfort geachtet. Die VDE-Messgeräte bieten dem Anwender unterschiedliche Leistungsmerkmale und können je nach Bedarf gewählt werden. Von multifunktionalen Gerätetestern mit modernen Eigenschaften und Schnittstellen, welche datenbankbasierend auf die Betriebsmittel zugreifen, bis zu mobilen und handlichen VDE-Prüfgeräten.

Prüfung im Rahmen der DGUV V3, BetrSichV gemäß

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • DIN EN 60974-4, VDE 0544-4 für Schweißgeräte (nur BENNING ST 760+)


Die VDE-Prüfgeräte BENNING ST 755+ und BENNING ST 760+ bieten bei moderner Bedienung leistungsstarke Merkmale:

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • DIN EN 62353, VDE 0751-1 für medizinisch elektrische Geräte
  • Prüfung mobiler Personenschutzschalter und Stromverteiler
  • Erstellung eigener Prüfabläufe und kundenspezifische Sichtprüfungen
  • Smart-Menüfunktionen
  • Schnittstellen: WLAN, LAN, USB, Bluetooth®
  • Prüfung 3-phasiger Betriebsmittel über Messadapter
  • Inkl. Kalibrierzertifikat
  • Optionale Software zur Erstellung von Datenbanken, Übersichten, Prüfprotokollen, Statistiken 


Gerätetester BENNING ST 725

Mit dem netz- und batteriebetriebenen VDE-Prüfgerät können mobile Prüfungen an elektrischen Geräten vorgenommen werden.

  • DIN EN 50678, VDE 0701 für elektrische Geräte nach der Reparatur
  • DIN EN 50699, VDE 0702 Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte
  • Schnell – Prüfung innerhalb weniger Sekunden
  • Einfach – automatischer Prüfablauf
  • Komplett – Gerätetester mit gut/schlecht-Bewertung
  • Schutzleiter-/Berührungsstrom im Differenz-/direkten Verfahren (bei Netzbetrieb)
  • Erkennt automatisch Verlängerungsleitungen
  • Messwertspeicher (999) unterstützt die Prüfprotokollerstellung in MS Excel® (USB-Schnittstelle)

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen?

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Prüffristen

Auszug der Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

Prüfung alle 12 Monate

Elektrische Betriebsmittel in folgenden Bereichen müssen jährlich geprüft werden:

  • Unterrichtsräume an Schulen:
    Mediengeräte (Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren, Videogeräte), Verlängerungs- und Anschlussleitungen
    Geräte im Bereich textiles Gestalten (z. B. Bügeleisen)
  • Werkstätten, Baustellen, Produktionsstätten:
    Hand- und Baustellenleuchten, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwing-Schleifer, Handkreissägen, Stichsägen, Lötkolben, Schweißgeräte, Belüftungsgeräte, mobile Tischkreissägen
  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegestationen, Pflegeheime:
    Medizintechnische Geräte, Pflegebetten

Prüfung alle 24 Monate

Folgende Geräte können im Regelfall alle 24 Monate geprüft werden, sofern die Fehlerquote 2,0 % nicht überschreitet:

  • Bürobetriebe:
    Schreibmaschinen, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Ventilatoren, Buchungsautomaten, Verlängerungs- und Anschlussleitungen, mobile Kopiergeräte
  • Pflegestationen & Heime:
    Föne, Frisierstäbe, Rotlichtleuchten, Rasiergeräte, Flaschenwärmer, Heizöfen, elektrische Handgeräte, Tisch- und Stehleuchten, Heizkissen, Verlängerungs- und Anschlussleitungen
  • Werkstätten:
    Handgeführte Elektrowerkzeuge, Kabeltrommeln, Sauger, Verlängerungskabel

Wichtiger Hinweis: Prüffristen sind verbindlich!

Die Fristen müssen so bemessen sein, dass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
Das heißt:

  • Je nach betrieblichen Bedingungen können Prüffristen verkürzt oder verlängert werden.
  • Eine Verlängerung ist nur zulässig, wenn keine erhöhte Fehlerquote festgestellt wird.
  • Defekte Geräte, die aus dem Betrieb aussortiert oder repariert werden, müssen bei der Fehlerquote berücksichtigt werden.

Fehlerquote & ihre Bedeutung

Bei der Ermittlung der Fehlerquote müssen auch Geräte berücksichtigt werden, die bei der Sichtprüfung durch offensichtliche Mängel (z.B. Gehäusebruch, beschädigte Anschlussleitungen) aussortiert wurden.

Ziel: Die Fehlerquote gibt Aufschluss darüber, ob die gewählten Prüffristen noch angemessen sind oder angepasst werden müssen.


Rechtsgrundlage

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der DGUV Vorschrift 3 müssen die Prüffristen so gewählt werden, dass Sicherheitsmängel frühzeitig erkannt werden können.


Sie wünschen eine individuelle Beratung zur optimalen Prüffristplanung?
ASP Prüfservice unterstützt Sie gern bei der Einhaltung der DGUV V3 Vorschriften – bundesweit, zuverlässig und transparent.


Prüfung von Pflegebetten

Prüfung von Pflegebetten

Pflegebettenprüfung nach VDE 0751/EN 62353 – Sicherheit für Patienten und Personal

Die regelmäßige Prüfung von Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353 ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der Medizintechnik-Sicherheit. Diese Prüfungen sollten ausschließlich von qualifizierten und geschulten Fachkräften durchgeführt werden.


Warum ist die Pflegebettenprüfung so wichtig?

Ein Pflegebett ist weit mehr als ein Möbelstück – es ist ein medizintechnisches Gerät, das täglich hohen Belastungen ausgesetzt ist. Fehlerhafte Technik kann schnell zur Gefahr für Patienten und Pflegekräfte werden.

Unsere erfahrenen Techniker prüfen Pflegebetten seit Jahrzehnten nach den aktuellsten gesetzlichen Vorgaben. Die Prüfungen erfolgen streng nach den Herstellervorgaben sowie den geltenden Normen – für maximale Sicherheit und eine rechtssichere Dokumentation.


Was wird geprüft?

✔ Sichtkontrolle auf mechanische und elektrische Mängel
✔ Messung aller sicherheitsrelevanten Werte mit kalibrierten Geräten
✔ Prüfung nach Umzügen, Reinigungen oder Nutzerwechsel
✔ Erstellung eines Prüfprotokolls mit rechtssicherem Nachweis


Ihre Vorteile mit ASP Prüfservice:

✅ Prüfung durch befähigte Techniker gemäß VDE 0751 & EN 62353

Nachweis für Versicherung und Berufsgenossenschaft

Minimierung von Unfallrisiken durch frühzeitige Fehlererkennung

Sichere Einsatzbereitschaft Ihrer Pflegebetten

Individuelle Prüfkonzepte für Pflegeeinrichtungen


Wichtig: Wird ein technischer Mangel festgestellt, muss das Bett sofort außer Betrieb genommen werden – ebenso bei Stromausfällen, die die Elektronik beschädigt haben könnten.


Sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Pflegeeinrichtung – mit einer professionellen Prüfung von Pflegebetten durch ASP Prüfservice.


Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3

Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, BetrSichV & DGUV Vorschrift 3+4

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtend durchzuführen.


Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?

✔ Erkennen und Bewerten von Gefahren am Arbeitsplatz
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
Festlegung der Prüfintervalle elektrischer Arbeitsmittel (gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4TRBS 1111)
Rechtssicherheit und Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG

Ob Arbeitsplatzgestaltung, physische Belastung oder der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln – alle Risiken müssen erfasst und bewertet werden.


Unterschiedliche Zuständigkeiten – klar geregelt:

  • § 5 ArbSchG: Arbeitgeber ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
  • § 3 BetrSichV / TRBS 1111: Betreiber ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung technischer Arbeitsmittel

Die Dokumentation muss Ergebnisse, Maßnahmen und deren Wirksamkeit enthalten – rechtssicher und nachvollziehbar.


Unser Service: Gefährdungsbeurteilung durch Profis

Unsere Experten unterstützen Sie bei der professionellen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung – individuell, praxisnah und gesetzeskonform. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und nutzen Erfahrungswerte wie Fehlerstatistiken vergangener Prüfungen, um fundierte Prüfintervalle festzulegen.


✅ Praxisnahe Risikoanalyse
✅ Rechtssichere Dokumentation
✅ Ableitung konkreter Maßnahmen
✅ Optimale Vorbereitung auf die DGUV V3 Prüfung


Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie Ihre Pflichten – mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung durch ASP Prüfservice.

 

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