Sicher. Gesetzeskonform. Bundesweit im Einsatz.
Seit über 30 Jahren ist ASP-Solution Ihr zuverlässiger Partner für die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Wir sorgen dafür, dass Ihre Technik sicher läuft – und Sie als Arbeitgeber Ihre Pflichten rechtskonform und nachweisbar erfüllen.
Jeder Betrieb ist anders – darum entwickeln wir maßgeschneiderte Prüfstrategien, die exakt auf Ihre Betriebsgröße, Abläufe und Anforderungen abgestimmt sind. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften:
✔ DGUV Vorschrift 3
✔ DIN VDE Normen
✔ TRBS 1203
✔ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
✔ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Auf Wunsch integrieren wir auch eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit ganzheitlich zu verbessern.
✅ Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
✅ Individuelle Prüfpläne & Gefährdungsbeurteilungen
✅ Vollständige Prüf-Dokumentation inkl. Protokollen & Inventarlisten
✅ Deutschlandweiter Vor-Ort-Service – flexibel, pünktlich, zuverlässig
Als Arbeitgeber sind Sie laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, um Stromunfälle, Brände und Sachschäden zu vermeiden.
Diese Prüfpflicht besteht seit 1979 und dient dem Personen- und Sachschutz. Verstöße können gemäß § 26 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt werden.
Im Schadensfall verlangen viele Versicherungen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Elektroprüfung. Liegt dieser nicht vor, kann die Regulierung abgelehnt werden – mit erheblichen finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen.
Gemäß § 5 Abs. 1 DGUV V3 müssen elektrische Betriebsmittel:
🔹 Vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden
🔹 Nach Änderungen oder Instandsetzungen kontrolliert werden
🔹 In regelmäßigen Intervallen erneut geprüft werden
Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder befähigten Personen gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden.
Unser Tipp: Erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht rechtssicher – mit dem erfahrenen Prüfservice von ASP-Solution.
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Prüfpflicht stellt nach § 26 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar – mit entsprechenden Folgen für Geschäftsführung und Unternehmen.
Versicherer fordern im Schadensfall einen dokumentierten Nachweis der DGUV Vorschrift 3 Prüfung – fehlt dieser, kann das zur Leistungsablehnung führen.
Mit über 30 Jahren Erfahrung sorgen wir bei nahezu all unseren Kunden für die rechtskonforme, lückenlos dokumentierte Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3.
ASP Prüfservice bedeutet:
✅ Betriebs- und Rechtssicherheit
✅ Prüfung durch zertifizierte Elektrofachkräfte
✅ Klare Prüfintervalle & vollständige Dokumentation
✅ Bundesweiter Vor-Ort-Service
Jetzt rechtssicher aufstellen – mit ASP Prüfservice.
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot
Sicherheit für Mensch und Unternehmen!